Kostenübernahme und Abrechnung

Private Krankenversicherung und Beihilfe (PKV)

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Der Umfang der Kostenübernahme hängt jedoch von Ihrem individuellen Vertrag ab. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung über die genauen Bedingungen. 

Für Beihilfeberechtigte übernimmt die Beihilfe einen festgelegten Anteil der Therapiekosten, die verbleibenden Kosten werden – je nach Vertrag – von der privaten Krankenversicherung übernommen.

Weitere Informationen:  DPtV Checkliste und GOP Tabelle

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung bei Isa Rjosk werden von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen. Voraussetzung ist das Erstgespräch sowie die anschließende Bewilligung der Therapie durch die Krankenkasse. Bitte bringen Sie zum ersten Termin Ihre elektronische Gesundheitskarte mit.

Sollten zusätzliche Unterlagen oder Anträge notwendig sein, unterstützen wir Sie selbstverständlich dabei und informieren Sie über alle weiteren Schritte.

Selbstzahlende

Sie haben auch die Möglichkeit, die Therapie privat zu bezahlen. Dies kann vorteilhaft sein, wenn Sie eine flexible und diskrete Lösung wünschen oder wenn Ihre Versicherung die Kosten nicht übernimmt. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

weitere Informationen:  GOP Tabelle

Kostenübernahme durch das Jugendamt (§35a SGB VIII)

Wenn Kinder oder Jugendliche aufgrund einer (drohenden) seelischen Behinderung Unterstützung benötigen, kann das Jugendamt nach §35a SGB VIII (Sozialgesetzbuch) die Kosten für eine ambulante Psychotherapie übernehmen. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen das seelische Wohl des Kindes gefährdet und eine Behandlung erforderlich ist um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern.  

Opferentschädigungsgesetz (OEG)

Personen, die durch eine Gewalttat psychisch belastet sind, können Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) beantragen. Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden in diesem Fall durch den Staat übernommen. Die Antragsstellung erfolgt beim zuständigen Versorgungsamt. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die Möglichkeiten zu klären.

Weitere Informationen: Antrag OEG   LWL

Dieses Angebot besteht nur für Patient:innen von Lina Berlage im Rahmen einer Traumatherapie.

Behandlung von Eltern

Lina Berlage bietet diese Leistung auf Grundlage ihrer Zulassung als Heilpraktikerin für Psychotherapie an. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen ist leider nicht möglich.

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Behandlungskosten jedoch als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.

Wenn Sie privat versichert sind, besteht je nach Tarif die Möglichkeit einer (teilweisen) Erstattung. Entscheidend ist, ob Ihre private Krankenversicherung oder eine Zusatzversicherung Leistungen im Bereich „Heilpraktiker für Psychotherapie“ abdeckt. Bitte erkundigen Sie sich hierzu direkt bei Ihrer Krankenkasse oder Versicherung.

Weitere Informationen: GOP Tabelle

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