Kostenübernahme und Abrechnung

Unsere Praxis ist eine Privatpraxis. Das bedeutet, dass die Behandlungskosten nicht direkt von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Je nach Versicherung und Situation gibt es jedoch verschiedene Möglichkeiten der Kostenübernahme. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Abrechnung.

Private Krankenversicherung und Beihilfe (PKV)

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Der Umfang der Kostenübernahme hängt jedoch von Ihrem individuellen Vertrag ab. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung über die genauen Bedingungen. 

Für Beihilfeberechtigte übernimmt die Beihilfe einen festgelegten Anteil der Therapiekosten, die verbleibenden Kosten werden – je nach Vertrag – von der privaten Krankenversicherung übernommen.

Weitere Informationen:  DPtV Checkliste

Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte

Da wir eine Privatpraxis sind, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nur in Ausnahmefällen. Falls Sie keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten finden, kann ein Kostenerstattungsverfahren bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Dabei müssen Sie nachweisen, dass zeitnah keine Kassenleistung verfügbar ist und eine dringende Behandlungsnotwendigkeit besteht.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung, können jedoch nicht garantieren, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Bitte setzen Sie sich hierzu frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.

Weitere Informationen: kassenwatch   therapie.de   BPtK  

Kostenübernahme durch das Jugendamt (§35a SGB VIII)

Wenn Kinder oder Jugendliche aufgrund einer (drohenden) seelischen Behinderung Unterstützung benötigen, kann das Jugendamt nach §35a SGB VIII (Sozialgesetzbuch) die Kosten für eine ambulante Psychotherapie übernehmen. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen das seelische Wohl des Kindes gefährdet und eine Behandlung erforderlich ist um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern.  

Selbstzahlende

Sie haben auch die Möglichkeit, die Therapie privat zu bezahlen. Dies kann vorteilhaft sein, wenn Sie eine flexible und diskrete Lösung wünschen oder wenn Ihre Versicherung die Kosten nicht übernimmt. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

weitere Informationen:  GOP Tabelle

Opferentschädigungsgesetz (OEG)

Personen, die durch eine Gewalttat psychisch belastet sind, können Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) beantragen. Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden in diesem Fall durch den Staat übernommen. Die Antragsstellung erfolgt beim zuständigen Versorgungsamt. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die Möglichkeiten zu klären.

Weitere Informationen: Antrag OEG   LWL

Dieses Angebot besteht nur für Patient:innen von Lina Berlage im Rahmen einer Traumatherapie.

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